Immobilien-Zwangsversteigerungen
Eine ZVG-Immobilie ist zuerst ein Gerichtstermin, nicht ein Inserat: Aktenzeichen, Terminstatus, Gutachten und Sicherheitsleistung entscheiden, ob ein Käufer überhaupt bietfähig ist.
Immobilien-Zwangsversteigerungen
ZVG-Portal
Aktenzeichen, Amtsgericht, Termin, Gutachten
Suchen in Zuschlag
Immobilien als Terminakte
Vor Weitergabe muss klar sein, ob Akte, Gutachten, Sicherheit, Rechte und Finanzierung terminfähig zusammenpassen.
Welche Quelle zuerst prüfen
Zuerst zählt der Originaltermin im ZVG-Portal oder beim Gericht. Private Portale können Hinweise liefern, aber Terminstatus, Dokumente, Sicherheitsleistung und Finanzierungszeitplan müssen aus der amtlichen Bekanntmachung geprüft werden.
Aktuelle Lose suchenFallidentität sichern
Eine ZVG-Immobilie wird nicht über Titel oder Foto identifiziert, sondern über das Verfahren.
- Aktenzeichen, Amtsgericht, Termin, Objektart, Lage und Quelle zusammen speichern.
- Fälle nach Amtsgericht plus Aktenzeichen deduplizieren, nicht nach Portal-Slug.
- Terminstand vor Weitergabe, Finanzierung oder Besichtigungsvorbereitung erneut prüfen.
- Private Republisher können helfen, aber der Originaltermin kontrolliert die Prüfung.
Dokumentenlage und Verkehrswert
Der sichtbare Wert beantwortet nicht die eigentliche Kaufentscheidung.
- Gutachten, Exposé, Fotos und vollständige Terminsansicht öffnen, falls vorhanden.
- Verkehrswert als Gerichts-/Verfahrenswert lesen, nicht als sicheren Kaufpreis.
- Beispiel: Verkehrswert 240.000 EUR kann ca. 24.000 EUR Sicherheitsleistung bedeuten.
- Rechte, Zustand, Nutzung, Lasten und Finanzierung separat prüfen.
Bietfähigkeit
Interesse ist noch keine Teilnahmefähigkeit am Termin.
- Ausweis, Vollmacht oder Firmenvertretung vor dem Termin vorbereiten.
- Sicherheitsleistung in zugelassener Form und rechtzeitig mit Nachweis klären.
- Barzahlung ist im ZVG-Kontext ausgeschlossen.
- Nach Zuschlag folgen weitere Kosten wie Gericht, Grundbuch, Steuer und Zahlungspflichten.
Terminchecks
- Aktenzeichen, Amtsgericht, Terminstatus, Objektart und Lage aus der Originalbekanntmachung speichern.
- Gutachten, Exposé, Fotos, Rechte, Nutzung und Besichtigungsgrenzen getrennt prüfen.
- Verkehrswert in die Sicherheitsplanung übersetzen, aber nicht als Kaufpreis lesen.
- Vor Weitergabe klären: Zahlungsweg der Sicherheit, Finanzierungstermin, Vertretungsvollmacht und Kosten nach Zuschlag.