Begriff
Sicherheitsleistung vorbereiten
Bei ZVG-Terminen kann die Sicherheitsleistung den Unterschied zwischen Interesse und tatsächlicher Bietfähigkeit machen.
Begriffskarte
Amtlicher Kontext, Käufercheck, Risiko
Amtlicher KontextZVG-Termin und Bieterhinweise
BetragsbasisEin Zehntel des genannten oder festgesetzten Verkehrswerts einplanen
KäufercheckZahlungsweg und Nachweis vor dem Termin klären
RisikoBarzahlung ist bei ZVG ausgeschlossen
01Begriff
Sicherheitsleistung vorbereiten
02Amtlicher Kontext
ZVG-Termin und Bieterhinweise
03Käufercheck
Zahlungsweg und Nachweis vor dem Termin klären
04Nächster Schritt
Termin prüfen
Begriffswerkzeug
Sicherheitsleistung als Bietfähigkeits-Gate
Interesse wird nur belastbar, wenn Betrag, Zahlungsweg und Nachweis vor dem Termin geklärt sind.
KontextZVG-Termin und Bieterhinweise
BetragsbasisEin Zehntel des genannten oder festgesetzten Verkehrswerts einplanen
VorbereitungZahlungsweg und Nachweis vor dem Termin klären
FehlerquelleZahlungsweg erst im Termin klären
Wann der Begriff wichtig ist
Die Sicherheitsleistung ist ein Vorbereitungsthema vor dem Versteigerungstermin. Wer sie zu spät klärt, kann trotz Interesse praktisch nicht mitbieten.
Termin prüfenBietbereit in 30 Sekunden
Die Sicherheitsleistung entscheidet, ob Interesse am Termin praktisch handlungsfähig wird.
- Planungsgriff: meist 10 Prozent des festgesetzten Verkehrswerts, nicht 10 Prozent des Gebots.
- Immer den konkreten Termin und Gerichtshinweis prüfen.
- Betrag, Zahlungsweg und Nachweis vor dem Termin festlegen.
- Eigene Liquidität nicht erst im Gerichtssaal klären.
Wann sie ausgelöst wird
Die Sicherheitsleistung ist kein Eintrittsticket, sondern kann nach einem Gebot verlangt werden.
- Gebot abgegeben -> Beteiligter verlangt Sicherheit -> Gericht entscheidet sofort.
- Kann die Sicherheit nicht geleistet werden, kann das Gebot wegfallen.
- Sonderfälle können abweichen; die konkrete Akte kontrolliert.
- Zuschlag zeigt den Prüfpunkt, entscheidet aber keine Bietfähigkeit.
Zahlungswege
Die Form ist genauso wichtig wie der Betrag.
- Geeignet können Überweisung zur Gerichtskasse, Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck sein.
- Bargeld ist ausgeschlossen.
- Überweisung braucht ausreichende Vorlaufzeit und Nachweis.
- Aktenzeichen, Gericht und Zweck nur nach konkreter Anweisung verwenden.
Vor dem Termin prüfen
- Im Termin prüfen, ob Sicherheitsleistung verlangt werden kann.
- Betrag anhand Terminbestimmung oder festgesetztem Verkehrswert kalkulieren.
- Überweisung, Bürgschaft oder geeigneten Scheck rechtzeitig vorbereiten.
- Gerichtskasse, Nachweis und Fristen nicht erst am Auktionstag klären.